Dass mit der deutschen Sprache immer mehr geschludert wird, ist ja inzwischen überall angekommen. Statt des Genitivs wird der Dativ verwendet, „wie“ und „als“ werden beliebig eingesetzt. Und ob „gar nicht“ zusammengeschrieben wird oder nicht oder „dasselbe“ dasselbe ist wie „das Gleiche“ oder anders herum, wird meistens ausgewürfelt.

Nun aber wird auch begonnen, mit der Prozentrechnung zu schludern. Und damit ist nicht gemeint, dass man für sich die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19% im Kopf auf  20% aufrundet, um einen Bruttopreis schnell auf Basis des Netto zu überschlagen. Nein, es wird rundweg falsch gerechnet.

Begonnen hat damit der Media-Markt mit seiner „Mehrwertsteuer-Aktion“. Hier heißt es, dass man (oder frau) beim Einkauf die Mehrwertsteuer sparen kann. Zunächst einmal kann man die MWST nicht sparen, denn der Käufer hat sie zu zahlen und der Verkäufer an den Fiskus abzuführen. Auch der Media-Markt ist davon nicht befreit. Der Media-Markt bietet „nur“ eine Rabatt-Aktion an und gaukelt vor, dass an Papa Staat vorbei kräftig gespart werden kann.

Der Media-Markt arbeitet bzw. formuliert  hier unsauber. Die Aktion heißt 3 Tage ohne 19%  MWST, gemeint sind aber 19% Rabatt auf den Bruttopreis. Und das ist ein Unterschied.

Warum? Ganz einfach erklärt: Die Mehrwertsteuer wird vom Nettobetrag berechnet. Auf diesen Nettobetrag werden zurzeit 19% aufgeschlagen. Wenn eine Ware netto 300,00 Euro kostet, dann kostet sie für den Endverbraucher 357,00 Euro. Macht für den Fiskus 57 Euro.

Nehmen wir nun ein Gerät (z.B. eine Kamera) für 357,00 und machen es wie der Mediamarkt und ziehen 19% von diesem Bruttopreis ab: 19% von 357,00 Euro sind 67,83 Euro und damit kostet das Produkt dann 289,17 Euro. Also eine Differenz von 10,83 Euro auf die 300,00 Euro. Beim Media-Markt spart man also nicht die Mehrwertsteuer, sondern man bekommt 19% Rabatt. Vorteil für den Kunden, falsch formuliert vom Media-Markt.

Aber es geht noch eine Stufe falscher. Am Montag wurde Rach, der Restauranttester nach Mannheim ins „Flic Flac“ gerufen. Dort fand er eine Tafel mit der Aufschrift „Mittags alle  Gerichte aus der Karte für 5,00 Euro“.  Nun wollte er den Betreibern des Restaurants erklären, dass so eine Aktion betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll sei, denn schon die abzugebende Mehrwertsteuer betrage ja 19%. Er fragte, wieviel das sei, was die Betreiber nicht ausrechnen konnten. Dann meinte er 19% auf 5,00, rechnen wir 20%, dann sind das netto 4,00 Euro!

Was ist hier falsch?

Selbst die gerundeten 20% auf 4,00 Euro aufgeschlagen wären nur 4,80 Euro (mit 19% wären es nur 4,76 Euro).

Richtig wären netto 4,20 Euro (+ 19% sind dann gerundet die 5,00 brutto), denn die 5,00 Euro Verkaufspreis sind nicht 100% sondern 119%. Man muss also nicht 19% von 5,00 Euro rechnen und abziehen, sondern die 5,00 Euro durch 1,19 teilen, um es korrekt zu machen.

Sage keiner, das wären Peanuts. Denn das sehen das Finanzamt und die Buchprüfer ganz anders…

Von Ralf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.